BUND Landesverband Sachsen

Keine industrielle Schweinemast in Stolpen!

„Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will“ – Albert Schweitzer

Akteneinsicht zur „Güllehavarie“ im August 2022 beim LRA Pirna

24.05.2023

Nach wenig offiziellen Informationen des LRA und fragwürdigen Rückmeldungen der letzten Monate hat sich die BI um eine Akteneinsicht beim zuständigen Landratsamt bemüht. Diese fand schließlich am 24.05.2023 statt. Die meisten Erkenntnisse und Einsichten hatte das LRA in der leider verschwundenen Pressemitteilung zwischen dem 01. und 04.09.2022 selbst vorübergehend publiziert. Was ist bekannt?

Am 16.08.2023 kam es infolge eines zerstörten Rückschlagsventils in einer Stallanlage der Schweinemastanlage Stolpen zu einem unkontrollierten Austritt von Gülle in größerem Umfang. Dabei floss die Gülle über den angrenzenden Hof, einen Abhang in Richtung eines kleinen Wasserlaufes, über mehrere Schächte eines unbekannten Kanals und in Richtung des Langenwolmsdorfer Baches. Es kam zu einer Gewässerverunreinigung des Langenwolmsdorfer Baches.

Durch Anwohner wurde zudem – dem bestialischen Gestanks nachgehend – ein ca. 900 m³ großes mit Schweinegülle gefülltes Erdloch auf dem Gelände des Anlagenbetreibers vorgefunden, welches zuvor als Regenwassersammelbecken genutzt wurde. Auffallend war insbesondere eine dicke Absetzschicht der Güllelagerung sowie die stets gleichbleibende Füllhöhe des Regenwassersammelbeckens, gut erkennbar an den Randstreifen.

Durch die Anwohner erfolgten umgehende Meldungen an die Feuerwehr, das Landratsamt sowie die Stadt Stolpen. Es folgten zwei umfangreiche Einstätze der Feuerwehr am 17.08.2022 sowie 19.08.2022.

Nachfolgend einige Zitate aus übergebenen Dokumenten, welche die Auswirkungen der Havarie beschreiben und den Anlagenzustand verdeutlichen:

„An der Einleitstelle in den Langenwolmsdorfer Bach ist zum Begehungszeitpunkt am 17.08.2022 nach Gülle riechendes und entsprechend den Analysen belastetes Abwasser feststellbar. Vor der Begehung muss dieses in den Bach geflossen sein.“ Quelle: LRA 25.08.2023, Referat Gewässerschutz

„Sowohl im Schacht unterhalb des Bahndamms als auch am Gewässer selbst ist eine Belastung feststellbar.“ Quelle: LRA 25.08.2023, Referat Gewässerschutz

„Istzustand Anlage

Von der geplanten Gülleanlage mit Unterdruckentmistung, Güllevorgrube und einem Güllelagerbehälter ist derzeit nur das Rohrleitungssystem unter den Ställen installiert.

Es ist festzuhalten, dass es sich zum derzeitigen Zeitpunkt damit um eine unvollständige Anlage handelt

Dieses installierte Rohrleitungssystem musste trotz der fehlenden Güllevorgrube zum Zeitpunkt der Belegung der Anlage provisorisch zusammengeschlossen werden“ Quelle: Auszug Bewertung Sachverständiger zur Begehung am 23.08.2022

„Für einen sicheren, provisorischen Notbetrieb sind aus Sicht des Sachverständigen darüber hinaus noch folgende Maßnahmen zu ergreifen:

[… Auflistung von Maßnahmen]

Unter den genannten Voraussetzungen stimmt der Sachverständige einem bis zum 31.10.2022 zeitlich befristetem Notbetrieb zu.

Für einen regulären und regelkonformen Anlagenbetrieb ist jedoch der Bau einer Vorgrube zwingend notwendig, um Leitungen spülen zu können, Wartungen der Pumpe durchführen zu können und im Havariefall eine sichere Rückhaltung zu gewährleisten.“ Quelle Sachverständigengutachten vom 02.09.2023

Fazit:

Wie konnte eine solche unvollständige Anlage 2020 überhaupt in Betrieb genommen werden und welche Rolle spielte das Landratsamt Pirna dabei?

Auf die Ursache der ungenehmigten Güllelagerung in dem 900m³ großen Erdloch, die Dauer der Lagerung und ob es einen Überlauf in den bisher unbekannten Kanal mit Ziel Langenwolmsdorfer Bach gegeben hat, sind keine Angaben den Unterlagen zu entnehmen.

Impressionen der „Güllehavarie“ vom August 2022

Die verlorene Pressemitteilung des LRA Pirna

10.09.2022

Nach einer ersten Güllehavarie im April 2019 wurden die ersten Probleme rund um die Anlage und den Anlagenbetreiber bekannt. Im August 2022 kam es nun zu einer erneute Güllehavarie in der Schweinemastanlage, verbunden mit massiven Medieninteresse. Das Landratsamt Pirna sah sich aufgrund der vielen Medienanfragen in der Pflicht eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, welche jedoch drei Tage später ohne Angabe jeglicher Gründe von der Website genommen wurde und fortan nicht mehr auffindbar war. Hatte man zu viele Fakten öffentlich preisgegeben oder Ärger mit dem Anlagenbetreiber oder dem Ministerium bekommen? Bekannt ist nur so viel – wir haben die Pressemitteilung gesichert, lesen Sie selbst:

Pressemitteilung zum Download

Pressemitteilung: Gülle-Vorfall in Stolpen – BUND Sachsen fordert rasche Aufklärung

25.08.22

Laut Berichten ist es in Stolpen zu einer Gülle-Havarie in einer Ferkelaufzuchtanlage gekommen. Schweinegülle soll nicht fachgerecht aufgefangen worden sein, in ein Erdloch ohne Umzäunung gepumpt worden sein – und soll Nachbargrundstücke überspült haben. Der BUND Sachsen fordert eine rasche Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere durch das zuständige Landratsamt, sowie schnelle Maßnahmen, um potentielle Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. [...] Weiterlesen

Aktuelle Medienbeiträge sind in der rechten Spalte unten zu finden. Hier gehts zum Video-Beitrag vom MDR-Sachsenspiegel vom 24.08.22

09.02.2022 - Behandlung im Petitionsausschuss des Landtages

Am Mittwoch den 09.02.2022 wurde die Petition der BI „Beschwerde zur Tätigkeit sächsischer Immissionsschutzbehörden“ in der 44. Plenumssitzung des sächsischen Landtags thematisiert. Es gab insgesamt vier Redebeiträge über knapp 25 Minuten. Die Petition wurde damit vergleichsweise breit thematisiert, wenn auch letztlich abgelehnt. Im Videoarchiv des Landtags zur 44. Sitzung sind alle Redebeiträge als Videosequenz ab 09:41 unter Tagesordnungspunkt 13 (TOP13) veröffentlicht:

https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/videoarchiv/plenarsitzungen.cshtml

Stellungnahme zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der UVP (Scopingunterlage) zur Ferkelaufzuchtanlage der Stolpen Agro GmbH

20.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Übersendung der Unterlagen zum o.g. Verfahren und nehmen hiermit schriftlich Stellung.

Bezugnehmend auf die Kurzbeschreibung zum geplanten Bauvorhaben der Stolpen Agro GmbH möchten wir bereits einführend darauf hinweisen, dass der BUND Sachsen das geplante Vorhaben aufgrund seines Umfangs an negativen Umweltauswirkungen ablehnt. Zur Erhöhung der Tierplatzzahl auf 14.480 TP ist die Neuerrichtung eines Stallgebäudes, eines Güllebehälters einschließlich eines Abtankplatzes und Havariewalls, sowie einer Güllevorgrube geplant. Zudem soll eine Anlage zur Annahme und Lagerung von Getreide und Futtermitteln neu errichtet werden. Daraus wird deutlich, dass das Vorhaben zu einer erheblichen Vergrößerung der ehemaligen vor Ort betriebenen Schweinemastanlage führen würde und eine umfangreiche Flächenneuinanspruchnahme erfolgen soll. Daher ist ein Anstieg an negativen Umweltauswirkungen im Vergleich zur bisher bestehenden Anlage in einem beachtlichen Umfang zu erwarten. Im Fokus stehen dabei insbesondere Geruchs- und Lärmimmissionen im Hinblick auf die nächstliegende Wohnbebauung, die sich nur ca. 130 m entfernt befindet. Darüber hinaus fordern wir eine umfangreiche Betrachtung aller betroffenen Schutzgüter. [...]

Zur ganzen Stellungnahme Download

Pressemitteilung: Schweinemastanlage in Stolpen – BUND Sachsen und Bürgerinitiative drängen das Landratsamt auf eine Entscheidung

21.08.2020

Nachdem der Widerspruch gegen die befristete Umstellung der Schweinemastanlage in Stolpen in eine Ferkelzuchtanlage zurückgewiesen wurde, erwarten der BUND Sachsen und die Bürgerinitiative „Keine Wiederinbetriebnahme der Schweinemast in Stolpen“, dass die Gesamtanlage wegen des ausgelaufenen Bestandsschutzes geschlossen wird.
[...]
 

Download der ganzen pressemitteilung

Aufruf zum Ausfüllen von Geruchsfragebögen

31.08.2020

Die Geruchsemissionen, die von der aktuellen Anlage ausgehen, sind schwer messbar. Um Anhaltspunkte über die Geruchsbelästigung zu bekommen gibt das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge daher Geruchserfassungsbögen aus, die von Bürger*innen ausgefüllt werden können. Diese erfassen die subjektive Einschätzung der Gerüche. Wir rufen möglichst viele Menschen dazu auf, diese Bögen kontinuierlich (ca. über den Zeitraum von einem Jahr hinweg) auszufüllen und an das Landratsamt zu senden.

Download des Geruchserfassungsbogens

Es wird ernst – wir bitten um Unterstützung

17.04.2020

Die Bürgerinitiative hat in Partnerschaft mit dem BUND Sachsen am 28.1.20 Widerspruch gegen Entscheidungen des Landratsamtes bezüglich der Wiederinbetriebnahme der DDR-Schweinemastanlage durch einen holländischen Investor eingelegt.

Der von den BUND Anwälten eingereichte Widerspruch wurde am 16.4.20 vom Landratsamt abgewiesen. Dieser Widerspruch, sowie ein Antrag des Investors auf Fristverlängerung sind zurzeit in der Überprüfung.

Das ganze Verfahren kostet Geld – wir rechnen mit Kosten von bis zu 10.000€.

Etwa 5.400€ haben wir bisher von unseren Unterstützern erhalten, herzlichen Dank dafür.

Wir bitten Sie heute, uns mit einer zielgerichteten Spende an den BUND Sachsen für die Durchsetzung eines ordnungsgemäßen Genehmigungsverfahrens und verbessertes Tierwohl zur Seite zu stehen. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.

Helfen Sie mit, diese tierquälerische Form der industriellen Massentierhaltung - nur 80 m von der Wohnbebauung entfernt - zu verhindern. Auch kleine Spenden helfen uns weiter.

Fristverlängerungsantrag des Vorhabenträgers zur Verlängerung der Betriebsgenehmigung

15.04.2020

Am 14.04.2020 erhielten wir eine Bestätigung des LRA, dass sich die Auffassung der BI mit der des LRA deckt. Die Altanlagenanzeige sei allerdings noch nicht erloschen, da durch den Vorhabenträger am 06.03.2020 ein Antrag zur Verlängerung der Betriebsgenehmigung gestellt wurde. Es sei angemerkt, dass die BI dies nicht glaubhaft verifizieren konnte, da der BI jegliche Akteneinsicht nach Umweltinformationsgesetz seit Dezember 2019 verwehrt wurde – wir betrachten dies für einen Akt der Willkür.

Über diesen Antrag nach §18 Abs. 3 BImSchG auf Verlängerung der Betriebserlaubnis wurde bisher durch das LRA nicht entschieden. Das LRA hat nun erneut die Möglichkeit die gesetzlichen Regelungen zum Immissionsschutz einzuhalten und dies glaubhaft darzulegen. Wir gehen allerdings davon aus, dass sich das LRA auch hier eine Stellungnahme der rechtlichen Vertretung des Vorhabenträgers einholen wird, wie dies idealerweise umgangen werden kann. Ziel ist unserer Wahrnehmung nach stets die Aufrechterhaltung der Altanlagenanzeige und weniger die Durchführung eines ordnungsgemäßes immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Bestandsanlage nach BImSchG.

Nach Auffassung der BI kann über diesen Antrag auch nicht positiv entschieden werden, da der Zweck des Gesetzes nicht eingehalten ist. Dieser sei zur Vollständigkeit halber nachfolgend zitiert:

  1. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
  2. Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient dieses Gesetz auch

-      der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen, sowie

-      dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden.

Da das LRA bereits 2015 in einem internen Gutachten zum Schluss gekommen ist, dass im Bereich Bahnhofstraße schädliche Umweltauswirkungen vorliegen und die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte laut Prognose überschritten waren, sind wir in froher Erwartung über die Bescheidung des LRA. Es sei stets betont, dass die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte für die Bestandsanlage in der Vergangenheit stets überschritten waren. Auch von der geplanten Nutzung der Anlage zur Ferkelzucht ist vermutlich nicht davon auszugehen, dass der gesetzliche geforderte Immissionsschutz eingehalten werden kann. Von einer Erweiterung der Anlagenkapazität, wie im ursprünglichen B-Plan gefordert (4.488 – 18.232 Tiere), sei da noch nicht zu sprechen.

Aber welche Gründe sprechen dafür, einen B-Plan für eine Vergrößerung der Anlagenkapazität für eine Anlage unmittelbar neben der Wohnbebauung zu verabschieden, wenn diese bereits seit jeher als kritisch gilt und starke Belästigungen hervorgerufen hat? Wir meinen Keinen!

Wir fordern daher auch den Stadtrat der Stadt Stolpen als auch die betreffenden Ortschaftsräte auf, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die geplante Anlagenerweiterung abzulehnen! Wir bitten alle Stadträte sich dafür einzusetzen. Der Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Umweltauswirkungen, die Gesundheit jedes Einzelnen hat Priorität vor wirtschaftlichen Interessen!

In eigener Sache: Die BI bittet um Ihre Spende um gegen die Wiederinbetriebnahme als auch mögliche Vergrößerung der Anlage vorzugehen. Wir sehen, dass die Verwaltungsbehörden sehr wirtschaftsnah agieren und sehen daher keine anderer Möglichkeit, als die Bescheidung über eine unabhängige Instanz – einem Gericht. Dazu sind wir auf Ihre Spende angewiesen.

Keine Spenden – Keine Klage – Große Anlage mit max. 18.232 Tieren.

Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative vom 11.03.2020

12.03.2020

Im März fand, schon unter dem drohenden Ungemach des Coronavirus sowie ersten Auflagen diesbezüglich, unsere 2. Informationsveranstaltung zum Stand der geplanten Wiederinbetriebnahme statt. 65 Bürger folgten unserer Einladung in das Hotel „Goldener Löwe“ und auch das Podium war sehr hochkarätig besetzt. Als Gäste konnten wir den Landesgeschäftsführer des BUND Sachsen Herrn Dr. Greve, Herrn Rechtsanwalt Beier aus Leipzig als Rechtsvertreter des BUND Sachsen, die Tierärztin Frau Schewe sowie unseren Bürgermeister Herrn Steglich begrüßen.

Zentrale Themen waren:

  1. das laufende Widerspruchsverfahren des BUND Sachsen gegen die Anzeigeentscheidungen des Landratsamtes vom 04.05.2018 zur befristeten Einstallung von 4.488 Ferkeln,
  2. die Altanlagenanzeige der Anlage als Rechtsbasis zur immissionsschutzrechtlichen Nutzung der Anlage sowie
  3. der Stand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens des Vorhabenträgers zur baulichen Erweiterung der Anlage.

Hr. Baumann sowie Hr. Ruhland der BI gaben einen kleinen Rückblick: Ursprünglicher Stein des Anstoßes war die illegale Einleitung von Gülle aus der Anlage in den Dorfbach 2019, welche zu einem massiven Fischsterben geführt hat. Dieses wurde damals durch Polizei und Landratsamt umfangreich aufgenommen und liegt nach wie vor zur Klärung bei der sächsischen Staatsanwaltschaft – mittlerweile ein trauriger Jahrestag der sächsischen Justiz.

Seit der letzten Informationsveranstaltung am 07.05.2019 hat die Bürgerinitiative:

  • eine Online Unterschriftenaktion als Petition mit mehr als 2.100 Unterschriften (davon 850 aus Stolpen) und 470 Kommentaren gesammelt
  • umfangreiche Recherchen zur immissionsschutzrechtlichen sowie baurechtlichen Basis der Anlage betrieben
  • Akteneinsicht beim Landratsamt Pirna genommen (ca. 1.600 Dokumente)
  • inhaltliche tiefgründige Auswertung des bisherigen Betriebsgeschehnisse bis zur Betriebseinstellung 2017 durch Juristen als auch Verwaltungsfachexperten für Immissionsschutz vorgenommen
  • umfangreichen Schriftwechsel mit dem Landratsamt Pirna als untere Genehmigungsbehörde, der Landesdirektion Sachsen als obere Immissionsschutzbehörde sowie dem Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft geführt (ca. 20 Schreiben)
  • den BUND Sachsen als Unterstützer als auch klageberechtige Instanz gewonnen sowie einen Spendenaufruf gestartet

Unser Bürgermeister Hr. Steglich hat positiv hervorgehoben, dass es ein Vertrauensverhältnis zur BI gibt und diese den BM in deren Kommunikation einbezieht. Es gab Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anlage aber das LRA hat stets versichert, dass der Betrieb der Anlage nicht zu beanstanden sei. Alle Forderungen der Bürgerinitiative sind seiner Meinung nach mit dem B-Plan erfüllt, Zitat BM: „Die Stadt hat alle ihre Forderungen im Fokus, zum Wohle der Bürger. Die Stadt geht andere Wege als die Bürgerinitiative aber sie hat dasselbe Ziel“.

Herr RA Beier hat im Anschluss über das laufende Widerspruchsverfahren des BUND Sachsen gegen die Anzeigeentscheidungen des Landratsamtes vom 04.05.2018 zur befristeten Einstallung von 4.488 Ferkeln berichtet. Rechtlicher Kern des Widerspruchsverfahrens gegen das Landratsamt ist der Sachverhalt, dass die Anlage keiner umfangreichen immissionsschutzrechtlichen Prüfung unterzogen wurde. Die umfangreiche Prüfung wäre zum damaligen Zeitpunkt, nach Auffassung des BUND Sachsen, notwendig gewesen, da es sich bei der Änderung des Anlagentyps (Mastschweine zu Ferkeln) um eine wesentliche Änderung gehandelt habe. Diese wurde nicht durchgeführt.

Der BUND Sachsen als Umweltverband ist zwei Jahre rückwirkend befugt gegen rechtswidrige Verwaltungsakte vorzugehen. Da in dem Verwaltungshandeln in der Auffassung des BUND Sachsen Rechtswidrigkeiten vorzufinden sind, hat sich der BUND Sachsen mit Unterstützung der BI zu einem Widerspruchsverfahren entschlossen. Dieses Widerspruchsverfahren sowie ein potentiell folgendes Klageverfahren vor Gericht ist ausschließlich spendenfinanziert. Keine Spenden – keine Klage.

Im Anschluss gab es eine rege Diskussion zu unterschiedlichen Fragen. Kernpunkt vieler Fragestellungen war

  • der lange Stillstand der Anlage und der damit verbundene Verlust der Altanlagenanzeige, 
  • der zur baulichen Erweiterung und Vergrößerung der Anlage notwendige B-Plan
  • die Alternative zum B-Plan, des Bauens im Außenbereich als privilegierter Landwirt und ob dieser Status überhaupt gegeben ist

Das Schlusswort wurde durch den Stadtrat Hr. Ruhland gesprochen:

„Das LRA erwähnt beständig, dass der Investor einen Rechtsanspruch auf den Betrieb der Anlage hat und hierbei kein Ermessensspielraum besteht. Wir meinen, ja es darf kein Ermessensspielraum geben – hier allerdings bei der Gesundheit der Anwohner! Und die sehen wir bereits beim Betrieb der Bestandsanlage ohne der Erweiterung in Gefahr. Wir haben ein Recht auf saubere Luft! Dafür gilt es zu kämpfen.“

Hintergrund

©BUND // blendeauf

Die Bürgerinitiative (BI) „Keine Wiederinbetriebnahme der Schweinemastanlage Stolpen“ kämpft mit Unterstützung des BUND Sachsen (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) gegen die Wiederinbetriebnahme sowie umfangreiche Erweiterung der Schweinemastanlage zu einer riesigen Ferkelzucht in Stolpen/Sachsen durch einen Investor.

Die Anlage, welche sich in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet befindet und bereits in der Vergangenheit durch enorme Geruchsbelästigung aufgefallen ist, soll nach öffentlich verfügbaren Informationen des B-Plan-Verfahrens von 4.488 auf max. 18.232 Tierplätze ausgebaut werden. Aufgrund der großen Anzahl der Tiere ist mit erhöhten Belastungen für Tiere, Anwohner, Grundwasser, Natur und Umwelt zu rechnen. Die geplante Anlage wäre vermutlich eine der größten derartigen Anlagen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge!

Mittels einer Petition wurden 2.102 Unterschriften, davon allein 880 Unterschriften von Stolpner Bürgern, gegen das Vorhaben gesammelt. Mit diesem Votum arbeiten die Mitglieder der Bürgerinitiative und der BUND Sachsen weiter im Sinne des Tierwohls, der Anlieger, der Stadtentwicklung und des Umweltschutzes.

Nach dem Umweltinformationsgesetz Sachsen hat die BI beim Landratsamt Pirna zur ehemaligen Schweinemastanlage Stolpen Akteneinsicht erhalten. Mehr als 1.600 Dokumente aus den Jahren 1991 bis heute wurden durch fachkundige Verwaltungsexperten sowie Juristen für Verwaltungsrecht ausgewertet.

Die BI und der BUND Sachsen sind zu der Auffassung gelangt, dass der bisherige Anlagenbetrieb mit seinen starken Umweltauswirkungen sowie der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung rechtlich sehr fragwürdig war. Die Anlage existiert bereits seit den 1960 Jahren und wurde ursprünglich nach „DDR-Recht“ genehmigt. Es handelt sich damit um eine „Altanlage“, welche noch immer auf Basis einer Altanlagenanzeige nach §67a BImSchG von 1991 betrieben wird. Heute sind für derartige Anlagen weit höhere Anforderungen zum Schutz der Umwelt und der Bürger zu erfüllen.

Die BI und der BUND Sachsen fordern daher:

  1. sowohl für die Umnutzung der bestehenden Schweinemastanlage zur Ferkelmast als auch für die geplante Erweiterung der Anlage ein ordnungsgemäßes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren.
  2. die Einhaltung der heute geltenden rechtlichen Mindestabstände zur nächsten Wohnbebauung.
  3. sofern die Anlage doch genehmigt werden sollte, die Einhaltung des Standes der Technik für Tierhaltungsanlagen, zu dem auch der Einbau und Betrieb einer wirkungsvollen Abluftreinigungsanlage gehört.

Jetzt heißt es, sich zu wehren und juristisch vorzugehen. Hier liegt unsere größte Chance!

In einem ersten Schritt wollen wir die Wiederinbetriebnahme der bestehenden Anlage juristisch verhindern. Es ist davon auszugehen, dass das juristische Vorgehen gegen die Anlage mit Kosten von bis zu 10.000 € verbunden ist und – je nach notwendigen Verfahrensschritten – über einen Verfahrenszeitraum von 6 Monaten bis zu mehreren Jahren laufen könnte. Die BI und BUND Sachsen sind entschlossen, diesen langen und teuren Rechtsstreit für die Anwohner und Betroffenen, Natur und Umwelt und das Tierwohl auf sich zu nehmen.

Die BI und der BUND Sachsen haben dazu einen Spendenaufruf gestartet. Jede Spende ist willkommen und wird mit einer steuerlich absetzbaren Spendenquittung quittiert.

Ihre Unterstützung ist nötig!

Über den BUND Sachsen hat die BI die Möglichkeit erhalten, zweckgebunden ausschließlich für spezifische Kosten des juristischen Vorgehens z.B. Anwaltskosten, Fachgutachter, Gerichtskosten, etc. Spenden anzunehmen, für die der BUND dem Spender eine steuerlich anerkannte Spendenquittung ausstellen kann (bitte Adresse angeben). Spenden können über die Website des BUND Sachsen www.bund-sachsen.de oder direkt per Überweisung auf nachfolgendes Spendenkonto getätigt werden:

Kontoinhaber: BUND LV Sachsen e.V.
IBAN: DE84 4306 0967 1162 7482 00
BIC: GENODEM1GLS (GLS Bank)

Verwendungszweck: Spende Keine Schweinemast in Stolpen – ggf. Adresse für Spendenquittung

Alle Spender bleiben selbstverständlich anonym. Gespendete Geldbeträge oder nach Verfahrensabschluss nicht verwendete Gelder können nicht zurückerstattet werden und werden dem BUND Sachsen für satzungsgemäße Belange zur Verfügung gestellt.
 

Artikel

Alle Beiträge auf- oder zuklappen
Die Faktenlage

  • Die Anlage wird auf Basis einer Altanlagenanzeige nach §67a BImSchG von 1991 betrieben.
  • Nachträgliche Anordnungen zur Einhaltung des Immissionsschutzes wurden jahrzehntelang nicht eingehalten.
  • Die Anlage hat nie ein ordnungsgemäßes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchlaufen.
  • An eine neue Genehmigung nach heutigen Standard wären weit höhere Anforderungen zum Schutz der Umwelt und Bürger zu erfüllen.
  • Die BI hat seit der ersten Akteneinsicht am 15.10.2019 keine weitere Akteneinsicht beim Landratsamt erhalten.
  • Durch den Vorhabenträger der Schweinemastanlage wurde am 06.03.2020 ein Antrag zur Verlängerung der Betriebsgenehmigung gestellt
  • Die Bürgerinitiative hat in Partnerschaft mit dem BUND Sachsen am 28.1.2020 Widerspruch gegen Entscheidungen des Landratsamtes bezüglich der Wiederinbetriebnahme der DDR-Schweinemastanlage durch einen holländischen Investor eingelegt.
  • Der von den BUND Anwälten eingereichte Widerspruch wurde am 16.4.20 vom Landratsamt abgewiesen.
  • Dieser Widerspruch, sowie ein Antrag des Investors auf Fristverlängerung sind zurzeit in der Überprüfung. (Stand April 2020)
Was bedeutet Altanlage?

Die Genehmigung dieser Anlage beruht auf einer „Altanlagenanzeige“ von 1992. Diese an sich sinnvolle Regelung sollte verhindern, dass tausende DDR-Landwirtschaftsbetriebe, welche nicht bundesdeutschen Normen entsprachen, den Betrieb hätten einstellen müssen. Seitdem haben insbesondere holländische Investoren dieses (zeitlich leider nicht begrenzte) Schlupfloch benutzt um im großen Stil Altanlagen wegen der Betriebsgenehmigung zu kaufen. 

Damit wird das Bundesimmissionschutzgesetz gezielt unterlaufen, welches Anlagen wie die in Stolpen höchstwahrscheinlich gar nicht zulassen würde. Das Tierwohl spielt keine Rolle; betäubungslose Ferkelkastration in der ersten Woche, das Entfernen der Ringelschwänze und der Eckzähne (um Verletzungen der Muttersau im Kastenverstand zu verhindern) und andere Widerlichkeiten der industriellen Tierproduktion sind gängige Praxis.

Die immissionsschutzrechtliche Basis der Altanlagenanzeige läuft nach dreijährigem Stillstand und Nichtnutzung der Anlage.

Geruchsbelästigung in Stolpen

Dass von der Schweinemastanlage in der Vergangenheit starke Geruchsbelästigungen ausgegangen sind, ist den Stolpener Bürger bekannt. Geduldig hat die Stadt Stolpen gegenüber dem Landratsamt (LRA) Pirna das Thema kontinuierlich wieder angezeigt - das zuständigen Landratsamts sah aber bislang keinen Handlungsbedarf.

Nachfolgend eine Auswahl von vier Schreiben der Stadt Stolpen sowie deren Einwohnern mit kurzer Inhaltsangabe:

12. September 2011 – Anfrage der Stadt Stolpen

  • Anzeige über unerträgliche Geruchsbelästigung
  • Immissionen überschritten zumutbaren Bereich
  • Fliegenplage

14. März 2014 – Anfrage der Stadt Stolpen

  • Erneute Anzeige enormer Geruchsbelästigung durch die Schweinemastanlage über die gesamte Stolpener Innenstadt sowie Langenwolmsdorf
  • Stadt Stolpen beantragt Akteneinsicht in immissionsrechtliches Genehmigungsverfahren.

23. Dezember 2014 – Anfrage der Stadt Stolpen

  • Anfrage, ob die geplante Anlagenkontrolle durchgeführt wurde.
  • Nachfrage bzgl. detaillierten Ursachen der Geruchsbelästigung

11. September 2015 – Anfrage der Stadt Stolpen

  • Anfrage bzgl. der durch den Betrieb der Anlage ausgehenden Geruchsbelästigung
  • Die Stadt bittet um die Übersendung Geruchsimmissionsprognose zur Abwägung immissionsschutzrechtlicher Belange im B-Plan Verfahren Wohnbaugebiet „Am Schlossberg“.

Im Kern haben die Antworten des LRAs Pirna dieselben Aussagen:

  • Die erheblichen immissionsschutzrechtlichen Beeinträchtigungen seien dem LRA bewusst.
  • Die Ursache der Geruchsbelästigung resultiere aus dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage, trotz des bereits vermindertem Besatzes (Genehmigung für  4.840 Mastschweine,  tatsächlicher Jahresdurchschnittsbestand 2013: 3.204 Mastschweine. In den nachfolgenden Jahre wurde der Besatz stets abgesenkt.)
  • Quelle der Geruchsbelästigungen seien die Ställe, nicht dagegen offene Güllebecken (da Schwimmschicht)
  • Es gäbe auch andere Quellen wie Gülleausbringung auf Felder und/oder die Kläranlage Stolpen.
  • Zulässige Grenzwerte des Immissionsschutzes (Geruchsimmissionsschutzrichtlinie GIRL) seien laut Prognose für den Stolpener Bahnhofstraße/Hauptstraße zwar nicht eingehalten aber als Dorfrandlage zulässig.
  • Bei Begehungen hätten keine Gerüche an der Wohnbebauung festgestellt werden können.
  • Die Anordnungen in der Vergangenheit hätten das Problem nicht gelöst, obgleich die Anlage korrekt betrieben würde.
  • Die Anlage werde regelmäßig überwacht.
  • Mit dem Betreiber würde an Lösungen gearbeitet, aber bislang hätte sich noch keine zufriedenstellende gefunden.
  • Die Geruchsbelästigung resultiere auf den historisch bedingten geringen Abstands zur Wohnbebauung (Mindestabstände nach TA Luft nicht eingehalten).
  • Ein Neubau einer Tierhaltungsanlage an dieser Stelle wäre nicht genehmigungsfähig.

Zusammengefasst ist dem LRA zwar offenbar das Problem bewusst, eine Abhilfe aber wegen historisch bedingten unmittelbaren Nähe der bereits großen Schweinemastanlage zur Wohnbebauung schwer umzusetzen. Hier wären in der Vergangenheit Fehler gemacht worden.

Bereits 1993 ist im Rahmen einer Geruchsbewertung festgestellt worden, dass die Unterschreitung einer zulässigen Geruchshäufigkeit von < 10 % der Jahresstunden nur bei einer Tierplatzzahl von 1.200 Mastschweinen sichergestellt wäre.

Nach drei Jahren Betriebsruhe soll diese Anlage nun wieder in Betrieb gehen, saniert werden und darüber hinaus die Anlagenkapazität, mit maximalem Tierbesatz, gar auf 18.232 Tiere erweitert werden. Und zwar nach Kenntnislage der BI ohne die Vorschrift einer Abluftreinigungsanlage, obwohl dies bereits seit 2013 nach interner Feststellung des LRA als Stand der Technik zu bewerten sei.

Das lehnen BI und BUND Sachsen ab und fordern, dass die Anlage in einen Status nach geltendem Recht versetzt und der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt wird.

Standpunkt des BUND Sachsen

Der BUND Sachsen kämpft u.a. gegen Massentierhaltung und sieht den enormen Fleischkonsum, Massentierhaltungen sowie den Fleischexport sehr kritisch, da es für die Umwelt zu umfangreichen Problemen führt (Nitrat im Grundwasser, Gülleproblem, Antibiotikaeinsatz und Bildung mulitresitenter Keime, Ammoniak, Klimawandel). Der hiesige Fall in Stolpen zeigt das der Profit zu Lasten des Tierwohls und Umwelt im Vordergrund steht. 

Bescheidung der Petition im Petitionsausschuss

Die Petition „Gegen die Wiederinbetriebnahme der Schweinemastanlage Stolpen“ wurde am 27. August 2019 im Landratsamt übergeben. Die Initiatoren wollen eine Wiederinbetriebnahme der Anlage verhindern und fordern den Freistaat Sachsen auf, das Grundstück für eine anschließende Renaturierung zu erwerben.

Am 24. September 2019 um 17:00 Uhr wurde die Petition gegen die Schweinemastanlage durch den Petitionsausschuss des Landkreises Sächsische Schweiz/Osterzgebirge behandelt. Den 21 stimmberechtigten Mitgliedern des Petitionsausschusses wurde die Petition im Vorfeld übermittelt. Durch das Landratsamt wurde eine Vorlage (s. u.) für Bescheidung durch die Mitglieder des Petitionsausschusses erarbeitet.

Der Petitionsausschuss wurde durchden Landrat Herrn Michael Geisler geführt. Durch seinen Stellvertreter und Geschäftsbereichsleiter für Bau und Umwelt, den Beigeordneten Heiko Weigel wurde der Sachverhalt sowie die Begründung zur Bescheidung den Mitgliedern vorgestellt.  Im Rahmen der Vorstellung hatte die BI die Möglichkeit innerhalb eines kurzen Redebeitrages selbst Stellung zu beziehen und die Fragen des Petitionsausschusses zu beantworten.

In dem Redebeitrag der BI wurde auf die Begründung zur o. g. Vorlage ausführlich Stellung bezogen. Die Begründung ist sehr fundiert, sachlich und nachvollziehbar. Den Fragen und Sorgen der Mitglieder der BI wurde durch das Landratsamt stets sachlich und neutral begegnet. Die BI bedankt sich hierfür. Diesbezüglich wird die Begründung der Vorlage durch die BI positiv wahrgenommen.

In der anschließenden Abstimmung des Petitionsausschusses über die Vorlage  wurde dieser einstimmig zugestimmt. Entsprechend der Vorlage konnte der Petition im Ergebnis damit nicht abgeholfen werden. Dennoch wird das Anliegen der Petition bei künftigen Verwaltungsentscheidungen im gesetzlichen Rahmen berücksichtigt.

Gleichwohl die Petition damit nicht erfolgreich war, ist das Ergebnis für die BI dennoch ein kleiner Erfolg!

Vorlage für den Petitionsausschuss:

Die Schweinemastanlage im Stolpener Ortsteil Langenwolmsdorf existiert seit den 1960er Jahren. Sie verfügt über eine rechtskräftige Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aus dem Jahr 1991. In den 1990er Jahren erfolgten Sanierungsarbeiten, es gab nachträgliche Anordnungen zur Geruchsminderung und eine Reduzierung der Tierplatzanzahl von 5.700 auf 4.840 Mastschweine. Die Anlage selbst wurde zu keinem Zeitpunkt stillgelegt. Gegenwärtig finden dort Umbauarbeiten statt; es befinden sich keine Tiere in der Anlage.

Der Anlagenbetreiber hat eine Umnutzung für die Aufzucht von Ferkeln mit einem Gewicht von 10 bis 30 kg vorgenommen. Eine Änderungsanzeige mit einer Begrenzung der Tierplatzzahl auf 4.488 Ferkel hat das Landratsamt im vergangenen Jahr bestätigt. Da mit der Änderung insbesondere keine erheblich nachteiligen Geruchs-, Staub- oder Ammoniakbelastungen verbunden sind und sich die Abluftbedingungen nicht nachteilig ändern, hatte der Betreiber einen Anspruch auf die Bestätigung. Eine weitere Anzeige zur Außerbetriebnahme der vorhandenen Güllelagune und zur Errichtung eines mit einem Zeltdach geruchsmindernd abgedeckten Güllebehälter sowie weiteren Modernisierungsmaßnahmen befindet sich im Landratsamt gegenwärtig in Bearbeitung.

Darüber hinaus beabsichtigt der Betreiber eine Erweiterung der Ferkelaufzucht. Nach dem Aufstellungsbeschluss der Stadt Stolpen für einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan vom September 2017 sollen nach der Erweiterung maximal 18.232 Ferkel in der Anlage gehalten werden können.

Diese Größenordnung ist von der bestehenden Genehmigung nicht mehr gedeckt. Die Schwelle für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren liegt bei einer Anzahl von 4.500 Ferkeln. Bei einer Überschreitung der Zahl von 9.000 Ferkeln ist ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung zu führen. Bei Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hat der Betreiber einen Anspruch auf eine Genehmigung. Der Betreiber hat das Bebauungsplanverfahren selbst initiiert und strebt nach eigenen Angaben eine Verständigung mit der Stadt Stolpen an. Erforderlich ist ein Bebauungsplan allerdings nur, wenn der Anlagenbetrieb eine gewerbliche Tierhaltungsanlage darstellt. Dies ist im weiteren Verfahren zu klären.

Mitte April 2019 kam es zu einem Vorfall einer Gewässerverunreinigung, der vermutlich dem Anlagenbetreiber anzulasten ist. Der Vorfall wurde polizeilich aufgenommen und hat zu einem Ermittlungsverfahren geführt, das noch nicht abgeschlossen ist.

Wertung der Petition:

Einer Abhilfe der Petition stehen rechtliche Gründe entgegen. Das BImSchG normiert Anforderungen an den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen. Bei Erfüllung dieser Anforderungen hat der Antragsteller einen Anspruch auf die von ihm beantragte Genehmigung. Ein Ermessen besteht dabei nicht. Jeder Investor muss sich darauf verlassen können, dass die Verwaltung seine legale Betätigung unvoreingenommen und objektiv im Rahmen der bestehenden Gesetze begleitet. Damit wäre es nicht vereinbar, als Genehmigungsbehörde aktiv gegen ein solches beantragtes oder beabsichtigtes Vorhaben vorzugehen.

Allerdings besteht bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben immer wieder ein sog. Beurteilungsspielraum, etwa bei der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe. Insoweit kann die Petition im laufenden Verwaltungshandeln Berücksichtigung finden, denn ebenso geschützt wie die unternehmerische Betätigung ist der Schutz von Mensch, Tier und Natur vor schädigenden Einflüssen. Die Gesetze und Handlungsoptionen der Verwaltung geben dafür den zulässigen Rahmen.

Punkt 2. der Petition richtet sich nicht auf eine Handlung von Organen des Landkreises. Insoweit wird die Petition an den Sächsischen Staatsbetrieb für zentrales Flächenmanagement (ZFM) weitergeleitet.

Die Vorlagen können im Ratsinformationssystem unter dem Link https://landratsamt-pirna.more-rubin1.de/index.php  eingesehen werden.

Rückblick auf die Info-Veranstaltung vom 7. Mai 2019

Der Saal des „Goldenen Löwen“ war sehr gut besucht. Es konnten ca. 140 interessierte Stolpner Bürger, sowie als Gast der Bürgermeister begrüßt werden.

An die einführenden Vorträge schloss sich eine lebendige Diskussion an, so dass die Veranstaltung fast zwei Stunden dauerte. Vermutlich war das die größte Zusammenkunft dieser Art seit 1989 in Stolpen. Es ist anzunehmen, dass die Anwesenden von den Kritikpunkten an der Wiederinbetriebnahme der „industriellen Schweineproduktion“ überzeugt werden konnten. Schwerpunkte der Debatte waren der Schaden am Leitbild der Stadt als lebenswertem Wohnort mit guter Infrastruktur und Anbindung an Dresden, gesundheitliche Bedenken der Diskutanten, sowie Kritik am zu erwartendem Umgang mit den Tieren, als auch der derzeitig mangelhaften Gesetzgebung in diesem Bereich.

Mit dem Rückenwind aus dieser Veranstaltung wird die BI  ihre Arbeit mit dem Endziel der Renaturierung des Areals der Schweinemastanlage fortsetzen. Dabei wird im nächsten Schritt die rechtliche Basis der Betriebserlaubnis in den Fokus genommen.

Weiterführende Informationen

Unterstützen Sie die BI & BUND Klage mit Ihrer Spende!

BUND Sachsen e.V.
IBAN DE84 4306 0967 1162 7482 00
BIC: GENODEM1GLS

Verwendungszweck: Keine Schweinemast Stolpen
Gern stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung
aus.

Jetzt spenden

Die BI "Keine Schweinemastanlage Stolpen" wird jetzt unterstützt vom BUND Sachsen!

Deshalb wurde die offizielle Website der BI auf die Website des BUND Sachsen umgezogen.

Kontakt zur BI:
E-Mail: keine-schweinemast-in-stolpen(at)web.de

Ehrenamtliche fachliche Unterstützung gesucht! Sie sind Fachgutachter oder Verwaltungsfachkundige für Baurecht oder Immissionsschutz? Bitte melden Sie sich bei uns!

Verwandlung der Schweinemastanlage

Medienbeiträge

Regelmäßig wird in der Presse über die Anlage berichtet:

09.10.2023: Sächsische Zeitung: Stolpener Ferkelmastbetreiber verliert vor Gericht

07.08.2023: Sächsische Zeitung: Ferkelmast Stolpen: Güllewasser in Erdloch entsorgt

04.08.2023: Sächsische Zeitung: Stolpen: Die Schweinemast, ihr Chef, eine Drohung und ein fragwürdiger Freispruch

29.07.2023: Wochenkurier: Wieder Gülle-Alarm in Stolpen

22.06.2023: Sächsische Zeitung: Ferkelmast-Betreiber soll Stolpens Bürgermeister bedroht haben

02.06.2023: Sächsische Zeitung: Stolpen: So geht es mit den Plänen um die umstrittene Ferkelmast weiter

21.04.2023: Wochenkurier: Schweinerei in Stolpen geht weiter

18.04.2023: Sächsische Zeitung: Stolpen: Wieder Güllehavarie in der Ferkelmast?

20.03.2023: Sächsische Zeitung: Neue Güllegrube? Ärger um die Ferkelmast bei Stolpen

13.12.2022: Sächsische Zeitung: Stolpen: Doch keine neue Gülle aus der Ferkelmast ausgelaufen

08.12.2022: Sächsische Zeitung: Neuer Eklat um Ferkelmast bei Stolpen

22.11.2022: Sächsische Zeitung: Stolpen: Keine Strafe für Ferkelzüchter?

06.09.2022: Sächsische Zeitung: Ferkelmast Stolpen: Güllegrube war nicht genehmigt

02.09.2022: Wochenkurier: In Stolpen stinkt es zum Himmel

01.09.2022: Leipziger Zeitung: Aus Umwelthavarien lernen – Bürgerhinweise ernst nehmen und Behördenkontrollen verstärken!

30.08.2022: Sächsische Zeitung: Ferkelmast Stolpen: Bagger versinkt in Güllegrube

26.08.2022: Stolpen: BUND fordert Aufklärung im Gülle-Vorfall

25.08.2022: MDR-Sachsenspiegel Beitrag – Ärger um Schweinemastanlage in Stolpen

25.08.2022: Gülle-Havarie heizt Konflikt um Ferkelzuchtanlage in Stolpen an

24.08.2022: Nach Schweinemast-Havarie: Betreiber darf keine weiteren Tiere halten

19.08.2022: Schwere Vorwürfe gegen Schweinemast in Stolpen

02.03.2022: Stolpen greift jetzt bei Ferkelmast durch

29.09.2021: Stolpen: Aufschub für die Ferkelmast

21.07.2021: Stolpen: Ferkelmast soll abspecken

03.07.2021: Fürs Tierwohl ist nicht nur der Bauer zuständig

21.05.2021: Das ist aus der Ferkelmast-Petition geworden

07.05.2021: Stolpen: Ferkelmast ist in aller Nasen

28.04.2021: Stolpener fordern Stopp für Ferkelmast

24.02.2020: Stolpen: BUND fordert Ende der Ferkelmast

10.12.2020: Stolpen: Ist die Ferkelmast illegal?

08.12.2020: Schweinemast: Verfahren wird eingestellt

20.11.2020: Stolpen: Gerichtstermin erneut verschoben

12.11.2020: Schweinegülle, nächster Akt

11.11.2020: Rückkehr der Schweine in DDR-Stallanlage: Naturschützer kämpfen gegen Mega-Ferkelzucht

15.10.2020 - Stolpen: Schweinemast-Drama geht weiter

07.09.2020 - Ferkelmast geht Anwohnern auf die Nase

27.05.2020 - Schweinemastgegner in der Kritik

08.05.2020 - Verjährt die "Schweinerei" von Stolpen?

26.02.2020 - Schweinemastgegner ziehen vor Gericht

07.01.2020 - Schweinemast ohne Abluftanlage?

03.01.2020 - Stolpens Ferkelmast wird größer

01.10.2019 - Schweinebauer lässt es nun doch stinken

17.09.2019 - Konflikt am Schweinemast-Bauzaun

11.06.2019 - Viele offene Fragen zur Schweinemast

01.06.2019 - Die Polizei hat einen Verdacht

20.05.2019 - Schweinegegner sammeln noch

08.05.2019 - Schweinemastgegner starten Petition

30.04.2019 - Polizei ermittelt in ehemaliger Schweinemast

18.04.2019 - Verseucht hier Schweinegülle den Bach?

29.01.2019 - Strenge Vorgaben für künftige Ferkelzuchtanlage

23.11.2018 - Schweinemastanlage im Landtag

07.03.2018 - Auf dem Weg zum geruchlosen Schwein

29.09.2017 - Schweinemastanlage soll sauberer werden

28.06.2017 - Schweinemastbetrieb ist verkauft

BUND-Bestellkorb